Geschrieben von Versicherungsblog in
Riester-Rente News
Donnerstag, 16. Oktober 2008
Als Eigenheimrente (auch "Wohn-Riester") wird in der politischen Diskussion die Einbeziehung des selbstgenutzen Wohneigentums in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage bezeichnet. Diese wurde im "Eigenheimrentengesetz" umgesetzt (BR-Drs.438/08). Das Gesetz trat am 1. August 2008 (mit Rückwirkung auf den 1.1.2008) in Kraft.
Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern.
Gefördert werden
1. eine Wohnung in einem eigenen Haus oder
2. eine eigene Eigentumswohnung oder
3. eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft,
wenn diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland liegt und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird und nach dem 31.12.2007 hergestellt oder angeschafft wurde.
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