Geschrieben von Versicherungsblog in
Riester-Rente News, Urteile zu Versicherungen
Sonntag, 20. Dezember 2009
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass es möglich sein muss das in einem Riester Renten Vertrag angesparte Kapital auch für Immobilien im Ausland nutzbar sein muss.
Vorschriften die besagten, dass die Riester Rente nur für Immobilien in Deutschland nutzbar sein sollte, müssen deshalb nachgebessert werden.
Gericht: Europäischer Gerichtshofs
Aktenzeichen: C-269/07